Wochen der Hochspannung gehen dem Ende zu: Die Handwerker verlassen die Baustelle, letzte Handgriffe werden getätigt, und das Wasser wird ins Schwimmbecken eingelassen. Die Familie freut sich schon auf das erste Bad im neuen Pool. Doch vorher kommt noch ein ganz entscheidender Punkt, der von den Bauherrn und oft auch vom Schwimmbadbauer unterschätzt wird: die Inbetriebnahme und Übergabe. Diese ist wichtig und beeinflusst maßgeblich die künftigen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und seinem Schwimmbadbauer.

Denn hier zeigt sich nicht nur, ob alles funktioniert. Der Bauherr muss in die Anlage eingewiesen werden, muss die Funktionen kennen und wissen, dass regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Dies gilt auch für eine automatisch arbeitende Schwimmbadtechnik. Bauherrn, die eine solche automatische Pooltechnik erworben haben, sollten einen Wartungsvertrag mit ihrem Schwimmbadbauer abschließen. Zwei- bis viermal pro Jahr sollte der Wartungsdienst kommen und die Anlage kontrollieren und durchchecken.

Die korrekte Inbetriebnahme und eine regelmäßige Wartung sind entscheidende Punkte bereits beim Verkauf. Außerdem liegt es im ureigenen Interesse des Schwimmbadbauers und im Sinne einer langfristigen Kundenbeziehung, den neuen Poolbesitzer auch über den Tag der Übergabe hinaus an sich zu binden und ihn unter anderem als Referenz für Neukunden benennen zu können. Deshalb sollte mit dem Auftrag nach Möglichkeit auch ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden, in dem klare Verhältnisse über Zuständigkeiten und Betreiberpflichten geschaffen werden. Natürlich muss bei Bestandsanlagen mit Problemen gerechnet werden, für die der Schwimmbadbauer nichts kann. Ein Klassiker sind zum Beispiel alte Kupferrohre, die Probleme mit der Wasserqualität verursachen, die auch nicht in den Griff zu kriegen sind, wenn nicht gleichzeitig neue Leitungen verlegt werden.

Ein häufiges Grundübel, was immer wieder anzutreffen ist, ist ein zu kleiner Technikraum. Wenn nicht ausreichend Platz für die Technik geschaffen wurde, ist eine qualifizierte Wartung der Anlage kaum möglich. Ein Kriechgang ums Becken ist dafür nur bedingt zufriedenstellend.

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Was gehört alles zur Wartung? Zum Aufgabenkatalog gehören eine Funktionsprüfung aller wesentlichen Bestandteile der Schwimmbadtechnik und der Bauteile im Becken, die Kontrolle der Wasserwerte mit dem Gehalt an freiem Chlor, Wassertemperatur und pH-Wert. Außerdem ob noch genügend Chemikalien vorrätig und ob diese richtig gelagert sind. Alle Werte werden auf einem Berichtsbogen dokumentiert. Dazu gehören auch Besonderheiten und Auffälligkeiten, die festgehalten werden müssen. Reklamationen können so besser bearbeitet und die Fehlerursache kann schneller gefunden werden. So müssen zum Beispiel Impfstellen regelmäßig gewartet werden, ansonsten setzen sie sich durch Kalkausfällungen zu. Die wichtigsten Daten sind regelmäßig zu dokumentieren.

Um Inbetriebnahme und Service für alle Beteiligten so einfach und rationell wie möglich zu machen, ist es wichtig, dass die Schwimmbadtechnik standardisiert ist, das möglichst alle Komponenten möglichst systemgerecht aufeinander abgestimmt und sauber nach einem vorgegebenen Schema möglichst auf einer Montagewand installiert sind. Die wasserführenden Leitungen sind bereits werkseitig auf Dichtigkeit geprüft und alle Elektroleitungen und Anschlüsse sind durchgecheckt. Der Vorteil: Die Vorfertigung ab Werk verkürzt die Montagezeit und den Installationsaufwand erheblich. Außerdem sind die Monteure auf diese Technik geschult. Dies schließt Fehler weitestgehend aus und bedeutet mehr Sicherheit für die Kunden. Zu einer genormten Technik gehören auch Bedienungsanleitungen, in denen die Geräte und die einzelnen Handgriffe für einen Laien verständlich erklärt werden. Nützlich sind auch Hinweise, was die Ursache der Störungen sein kann und welche Maßnahmen der Bauherr selbst ergreifen kann. Moderne Schwimmbadtechnik bietet heute auch die Möglichkeit der Fernwartung. Der Schwimmbadbauer kann sich von seinem Büro aus einwählen und eine Prüfung vornehmen. Dies erspart oft unnötige Kundendiensttermine, was sowohl im Sinne des Schwimmbadbauers als auch des Poolbesitzers ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist eine fachgerechte Inbetriebnahme kein Problem mehr. Dazu gehören vollständige Übergabeprotokolle, in denen die einzelnen Geräte, die in Betrieb genommen werden, aufgeführt sind. Alle Teile werden vorher noch einmal einer Funktionsprüfung unterworfen. Auch bei einer Teil- oder Wiederinbetriebnahme ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Mängel und Beanstandungen des Bauherrn werden ebenfalls in einem Protokoll festgehalten. Ist das Übergabeprotokoll von beiden Seiten akzeptiert und unterschrieben, beginnt ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistung.

Aber nicht nur die Qualität der eingebauten Produkte ist wichtig. Auch die Monteure müssen ein hohes Fachwissen haben. Sie müssen die Anlage gut kennen und von jedem Objekt eine Leistungskarte dabei haben. Neben den fachlichen Qualitäten spielt die menschliche Kompetenz eine große Rolle: sicheres Auftreten, Höflichkeit und gute Manieren sollten selbstverständlich sein. Antworten wie „Dafür bin ich nicht zuständig“ oder „Das ist nicht meine Aufgabe“ verbieten sich von selbst. Der Monteur muss natürlich immer sein Werkzeug und Ersatzteile dabei haben. Dass er wegen eines kleinen Ersatzteils zweimal kommen muss, ist dem Kunden nicht zumutbar. Was jedes Schwimmbadbau-Unternehmen verinnerlichen sollte: Der Monteur ist der letzte und bessere Verkäufer vor Ort. Deshalb sollte man nach Möglichkeit immer den gleichen Mitarbeiter schicken und diesen nicht nur auf die Produkte, sondern auch auf den Kundenkontakt schulen.